Mir ist wichtig klarzustellen, dass ich nicht für eine Trennung oder Abspaltung der Kurden, Aserbaidschaner oder anderer Volksgruppen eintrete. Ich bin überzeugt, dass ein demokratischer Iran, der seine kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt anerkennt, die beste Zukunftsperspektive bietet. Autonomie im Sinne eines föderalen oder dezentralen Systems ermöglicht Minderheiten Selbstverwaltung und kulturelle Entfaltung, ohne die territoriale Einheit Irans infrage zu stellen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist dabei eine demokratische Grundlage – kein Gegensatz zur Einheit des Landes.


Freiheit, Würde und Gerechtigkeit sind keine Geschenke von Staaten. Sie sind Rechte. Rechte, die jedem Menschen zustehen – universell, unveräußerlich und unteilbar. Diese Prinzipien bilden seit Jahrzehnten das Fundament des internationalen Menschenrechtssystems. Doch zwischen völkerrechtlichem Anspruch und politischer Realität klafft oft eine tiefe Lücke. Kaum irgendwo wird das so deutlich wie im Iran.

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie umfasst 30 Artikel und ist zwar rechtlich nicht bindend, bildet aber bis heute die moralische Grundlage eines Lebens in Freiheit, Gleichheit und Würde. 1966 folgten zwei zentrale, völkerrechtlich bindende Abkommen, die seit 1976 in Kraft sind:

Der Iran hat beide Pakte bereits 1975 ratifiziert. Damit hat sich der Staat rechtlich verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und umzusetzen.

Selbstbestimmung – das Fundament jeder Demokratie: Beide Pakte beginnen mit demselben, zentralen Artikel:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“

Dieses Recht bedeutet:

Selbstbestimmung ist keine radikale Forderung. Sie ist die Grundlage jeder demokratischen Ordnung.

Die Realität im Iran: Völker ohne Anerkennung

Im Iran leben mehrere große Bevölkerungsgruppen, die nach internationalem Recht eindeutig als Völker gelten. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Kurden und Aserbaidschaner, die in vielen zentralen Punkten dieselben Merkmale teilen:

Nach allen internationalen Kriterien erfüllen sie eindeutig die Voraussetzungen für das Recht auf Selbstbestimmung. Die iranische Verfassung: Systematische Verleugnung von Vielfalt. Die iranische Verfassung erkennt diese Realität nicht an. Sie:

Diese Ausblendung ist kein Versehen. Sie ist politisches Kalkül – und ein klarer Verstoß gegen Artikel 1 des ICCPR und ICESCR.

Die Menschenrechtsverletzungen im Iran sind:

Es handelt sich nicht um Einzelfälle oder Ausnahmen, sondern um ein politisches System, das auf der Verweigerung grundlegender Rechte basiert. Damit steht die Legitimation dieses Systems fundamental infrage.

Was jetzt notwendig ist:

Für den Iran

Die Verantwortung Europas

Europa verfügt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über eines der stärksten Menschenrechtssysteme der Welt. Diese Instrumente schützen vor allem Individualrechte – nicht jedoch umfassend kollektive Selbstbestimmungsrechte. Gerade deshalb trägt Europa eine besondere politische Verantwortung:

Neutralität gegenüber systematischem Unrecht ist keine Neutralität – sie ist Mitverantwortung.

Fazit:

Solange ein repressives Regime geschlossen handelt und die Opposition zersplittert bleibt, wird sich nichts ändern. Doch wenn Menschen – unabhängig von Herkunft, Sprache oder politischer Tradition – gemeinsam für Freiheit, Menschenrechte und Selbstbestimmung eintreten, dann ist Veränderung möglich. Nicht irgendwann.
Jetzt.

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